Geburtsdatum, Geburtsort: 9. November 1900, Losheim
Todesdatum, Sterbeort: 15. Mai 1941, Hadamar
Beruf: ohne Beruf
August Rosemann wurde am 24. April 1923 durch einen Polizisten in die Heil- und Pflegeanstalt Alzey eingewiesen. Zuvor lebte er mit seiner Mutter, seinem Stiefvater und seinen Stiefgeschwistern in Gonsenheim. Geboren wurde er allerdings in Losheim bei Trier am 9. November 1900. Grundlegend für seine Einweisung war ein ärztliches Gutachten, welches am 6. Februar 1923 erstellt wurde. Aus diesem geht durch die Angaben des Stiefvaters hervor, dass August Rosemann seit seiner Geburt „schwachsinnig“ gewesen sein soll und bereits einmal in einer Anstalt in Dormagen untergebracht wurde. Zuvor lebte er ohne Probleme mit seiner Familie, doch es sollen vermehrt aggressive Handlungen und Äußerungen, sowie nächtliche Ausbrüche vorgekommen sein.
Dieses ärztliche Zeugnis wurde in der Anstalt Alzey als Grundlage genommen, allerdings fand dort eine weitere Untersuchung statt. Diese Untersuchung wurde als „Prüfung des geistigen Zustandes“ deklariert und bestand aus verschiedenen Aufgaben, die z. B. das Gedächtnis, die Aufmerksamkeit, die Merkfähigkeit, die Reproduktionsfähigkeit und das mathematische Denken testen sollten. Durch die gegebenen Antworten des Patienten wurde ihm ein „hochgradiger Schwachsinn“ diagnostiziert. Nach dieser Untersuchung verweilte August Rosemann noch ca. 20 Jahre in der Anstalt Alzey. Dort wurde sowohl sein Gewicht dokumentiert als auch regelmäßig sein körperlicher und psychischer Zustand. Zumeist wurde er als ruhig und zufrieden beschrieben. Es wurde das Bild eines Patienten geschaffen, der viel mit sich selbst spricht und sich nicht für seine Umgebung interessiert. Konträr hierzu war allerdings, dass August Rosemann laut den Angaben des Stiefvaters in der Familie für sich selbst verantwortlich war.
Bemerkenswert ist in seiner Akte aber vor allem der regelmäßige Briefverkehr, den seine Mutter mit der Anstalt Alzey führte. Immer wieder erkundigte sich diese nach ihrem Sohn, sprach von Besuchen und sendete Briefe sowie Pakete. In einem dieser Briefe schrieb sie davon, schon länger kein Schreiben mehr von ihrem Sohn erhalten zu haben. Daher lässt sich vermuten, dass dieser zuvor in der Lage gewesen sein muss, eigenständig Brief zu schreiben. Die Dokumentation der Pfleger:innen und Ärzte würde dies nicht vermuten lassen.
Am 22. April 1941 wurde er in die Landesheilanstalt Weilmünster verlegt. Über diesen Aufenthalt liegen keinerlei Akten vor. Von hier aus wurde August Rosemann am 15. Mai 1941 nach Hadamar verlegt. Daraus lässt sich schließen, dass er zum Opfer der „T4-Aktion“ durch den Gasmord in Hadamar wurde.
Zum Gedenken an August Rosemann gibt es bisher noch keinen Stolperstein. Das erste Foto entstammt dessen Ausmusterungsschein, auf dem er für den Wehrdienst als untauglich deklariert wird. Allerdings erscheint in der Akte ein weiteres Foto, welches ebenfalls die Erinnerung an ihn aufrechterhalten soll:

Quelle: Bundesarchiv Berlin, R 179/24127.
Autor:in: Paulina Wulff