Geburtsdatum, Geburtsort: 26. Februar 1907 in Riol
Todesdatum, Sterbeort: 7. Mai 1941 in Hadamar
Beruf: Arbeiter
Am 26. Februar 1907 wurde Nikolaus Klein in Riol an der Mosel als uneheliches Kind seiner Mutter Helena Klein geboren. Als Arbeiter verdiente er sich seinen Lebensunterhalt und lebte vermutlich bei seiner Mutter. Der 23. Juni 1933 wurde zu dem Tag, der sein weiteres Schicksal bestimmen sollte, denn er wurde in die Heil- und Pflegeanstalt der Barmherzigen Brüder in Trier eingewiesen. Der Grund für seine Einweisung ist leider nicht bekannt. Hier verbrachte der damals 26jährige Nikolaus die nächsten sechs Jahre seines Lebens, bis er am 15. August 1939 in die Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt nach Andernach überstellt worden ist. Diese Überstellung erfolgte im Zuge der Räumung der Trierer Anstalt. Mit ihm zusammen wurden mindestens sechs weitere Männer (Peter Adelsbach, Anton Bastian, Michel Dühr, Johann Herz, Theodor Kinzig, Hans Razen und Klemens Scherf) von Trier aus nach Andernach transportiert. Von dieser Anstalt aus, die im Rahmen der T4-Aktion als Zwischenanstalt fungierte, wurde Nikolaus Klein gemeinsam mit 87 weiteren Patient:innen am 7. Mai 1941 nach Hadamar deportiert. Hier wurde er im Rahmen der nationalsozialistischen Patientenmorde im Keller der Anstalt unter Einsatz von Kohlenmonoxid-Gas getötet. Er wurde 44 Jahre alt.
Geburtsdatum, Geburtsort: 8. November 1883, Trier (Löwenbrücken)
Todesdatum, Sterbeort: 15. Februar 1941, Hadamar
Beruf: Kaufmann (Lederhändler)
Patient:innen von Heil- und Pflegeanstalten, die nach NS-Gesetzen als Jüdinnen und Juden galten, waren einer doppelten Verfolgung ausgesetzt. Als psychisch kranke bzw. geistig behinderte und als jüdische Menschen wurden sie aus eugenischen und antisemitischen Gründen verfolgt. Der Trierer Silvain Bonem war einer von ihnen.
Silvain Bonem (Teilweise in den Akten auch als Silvin und Silvani geführt) wurde am 8. November 1883 in Trier Löwenbrücken, heute Trier-Süd, geboren. Seine Eltern waren Isaak und Rosa Bonem (geb. Lion). Er hatte vier Geschwister. Viele Mitglieder der Familie Bonem wurden verfolgt und in unterschiedlichen Konzentrations- und Vernichtungslagern ermordet. Der enteignete Besitz der Familie, ein Haus in der Saarstraße 93, war nach dem Krieg Gegenstand mehrerer Wiedergutmachungsverfahren.
Silvain Bonem lebte bei seinen Eltern in der Saarstraße in Trier. Im Jahr 1921 heiratete er Mina Rosenthal in ihrem Geburtsort Hohebach in Württemberg. Mit ihr hatte er zwei Kinder: Ihr Sohn Rudolf wurde am 11. Februar 1922 in Trier geboren, die Identität des anderen Kindes ist nicht geklärt. 1929 zog die Familie nach Hohebach, wo Silvain Bonem die Lederhandlung seines Schwiegervaters übernahm. Drei Jahre später war er wieder in Trier in seinem Elternhaus gemeldet.
Dort lebte er, bis er im November 1935 erstmalig und dann erneut im September 1938 in die Heil- und Pflegeanstalt der Barmherzigen Brüder in Trier eingewiesen wurde. Hier wurde ihm eine „progressive Paralyse“, also eine neuropsychiatrische Erkrankung, die nach der NS-Ideologie als erblich bedingt und unheilbar galt, diagnostiziert. Zwischenzeitlich wurde er dort wieder entlassen, allerdings im Januar 1939 erneut aufgenommen. Er verblieb dort bis zum 11. August 1939.
Abbildung 1 Auszug aus der Korrespondenz bezüglich der Übernahme der Pflegekosten für Silvain Bonem (StATr, Tb14/711, Bl. 61.)
Die Dauer der Anstaltsaufenthalte von Silvain Bonem lässt sich teils über die Korrespondenz zur Kostenübernahme nachvollziehen. Diese zeigt auch, wie Jüdinnen und Juden aus der öffentlichen Wohlfahrt gedrängt wurden. Eine Verschärfung trat mit der „Verordnung über die öffentliche Fürsorge für Juden“ vom 19. November 1938 in Kraft. Hier wurde bestimmt, dass für hilfsbedürftige Jüdinnen und Juden die freie jüdische Wohlfahrtspflege aufzukommen habe. Da allerdings die privaten jüdischen Wohlfahrtsverbände finanziell schlecht aufgestellt waren, konnten sie die stark gestiegenen Beiträge kaum übernehmen. Für Silvain Bonem musste die Synagogengemeinde Trier beispielsweise im Januar 1939 5,- RM aufbringen, bis zum Oktober desselben Jahres verzehnfachte sich der Anteil auf 50,- RM. Die Versorgungsleistungen sanken dadurch drastisch.
Am 12. August 1939 wurde Silvain Bonem in die Heil- und Pflegeanstalt Süchteln Johannisthal verlegt. Über die Heil- und Pflegeanstalt Andernach kam er am 12. Februar 1941 für zwei Tage in die Heil- und Pflegeanstalt Düsseldorf-Grafenberg. Diese war eine Sammelanstalt ausschließlich für jüdische Patient:innen. Zwischen dem 4. und dem 15. Februar 1941 wurden 327 Menschen als Teil einer regional gestaffelten Transportwelle aus Grafenberg und anderen Sammelanstalten in die Tötungsanstalt Hadamar verlegt. Silvain Bonem wurde noch am Tag seiner Verlegung am 15. Februar 1941 im Rahmen der „T4-Aktion“ in Hadamar getötet.
Silvain Bonems Lebensweg zeigt, wie Menschen, die sowohl als jüdisch als auch als psychisch krank oder behindert galten, im NS-Staat einer doppelten Verfolgung ausgesetzt waren – bis hin zu ihrer systematischen Ermordung.
Quellen: Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (AVLR) 13070; AVLR, Kartei des Erbbiologischen Instituts Bonn; Reichsgesetzblatt (RGBI.) 1938 I, S. 1640; Stadtarchiv Trier (StATr), Tb14/711; StATr, Tb15/Meldekartei; StATr, Tb31/505; https://www.alemannia-judaica.de/hohebach_synagoge.htm (letzter Zugriff: 28.12.2024); Schneider, Christoph; Stuhl, Claudia: Gedenkbuch zur Erinnerung an die 1941-1945 in der Hadamar Ermordeten, Hadamar ²2019.
Literatur: Hinz-Wessel: Annette: Antisemitismus und Krankenmord. Zum Umgang mit jüdischen Anstaltspatienten im Nationalsozialismus, in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 61 (2013), Heft 1, S. 65-92; Klein, Matthias: NS – „Rassenhygiene“ im Raum Trier. Zwangssterilisationen und Patientenmorde im ehemaligen Regierungsbezirk Trier 1933-1945, Köln u.a. 2020; Lilienthal, Georg: Jüdische Patienten als Opfer der NS- „Euthanasie“ Verbrechen, in: Medaon 5 (2009), S. 1-16.
Abbildungsverzeichnis: Auszug aus der Korrespondenz bezüglich der Übernahme der Pflegekosten für Silvain Bonem (StATr, Tb14/711, Bl. 61.).
Geburtsdatum, Geburtsort: 21. Juni 1899, Schillingen
Todesdatum, Sterbeort: 23. April 1941
Beruf: Stellmacher
Johann Alten war wie sein Vater Stellmacher. Diesen Beruf übte er vier Jahre lang aus und arbeitete dann zu Hause. Zuvor war er Soldat. Er war unverheiratet und lebte mit seinen Eltern, Johann und Katharina Alten, in Schillingen, wo er am 21. Juni 1899 geboren wurde.
Am 4. August 1936 wurde er in der Heil- und Pflegeanstalt in Andernachuntergebracht. Hier wurde ihm auf Grundlage von Beobachtungen des Vaters sowie früheren Akteneinträgen eines Arztes in Trier die Diagnose „Schizophrenie“gestellt. Während Johann Alten in der Schulzeit eine normale geistige Entwicklung zeigte und gutmütig war, entwickelte sich die Erkrankung etwa ein Jahr vor der Anstaltsunterbringung. So putzte er andauernd „in ganz sinnloser Art“ und aß nur das, was er selbst zubereitet hatte.
Johann Alten verweigerte einige körperliche Untersuchungen und betonte bei der Überprüfung der Reflexe „´Sie hauen mir die ganzen Beine ab´“. Durch diese Untersuchung sei dann „das Blut nicht mehr durch den Körper gegangen“, was laut ihm der Grund für sein Verhalten sei. Zudem konnte er nicht ohne Aufsicht zu Hause sein. Aufgrund von „Gemeingefährlichkeit gegen sich und andere“ wurde er anstaltsverwahrt.
Zwei Monate nach der Anstaltsunterbringung, am 3. Oktober 1936, stellte der Anstaltsarzt den Antrag auf Unfruchtbarmachungan das Erbgesundheitsgericht in Koblenz. Begründet wurde dieser Antrag mit dem fortpflanzungsfähigen Alters des damals 37-Jährigen einerseits sowie der Möglichkeit einer Besserung und einer damit anzunehmenden Entlassung aus der Anstalt andererseits. Antragsteller war nicht Johann Alten selbst, da er laut ärztlichem Gutachten „wegen Geisteskrankheit nicht im Stande“ war, eigene Rechtsangelegenheiten zu klären. Auch eine Verständigung mit ihm sei nicht möglich gewesen. Johann Alten gab im Zuge dessen das Versprechen ab, sich des Geschlechtsverkehrs und der Heirat zu enthalten, bekundete nicht am anderen Geschlecht interessiert zu sein und betonte die gute Aufsicht seiner Familie – vermutlich, um der Unfruchtbarmachung zu entgehen. Dennoch bestand der Anstaltsarzt darauf, das Erbgesundheitsgericht solle die Unfruchtbarmachung anordnen. Am 25. November 1936 wurde Mathias Hornetz (verheiratet mit Johann Altens Schwester Eva) über das Verfahren der Unfruchtbarmachung informiert. Er wurde als Pfleger eingetragen, um Johann Altens Vermögen zu verwalten und ihn im Verfahren zu vertreten. Diesbezüglich bekundete er: „Der Antrag und seine Begründung sind mir bekannt. Ich halte es für das Beste, wenn der Pflegling unfruchtbar gemacht wird“. Somit wurde auch durch den gesetzlichen Vertreter, ein Familienmitglied, kein Einspruch gegen die Unfruchtbarmachung erhoben.
In einer nichtöffentlichen Sitzung des Erbgesundheitsgerichts Koblenz am 5. Januar 1937 erfolgte schließlich der Beschluss: Johann Alten, „ist unfruchtbar zu machen“, denn es sei „einwandfrei festgestellt, dass A. an Schizophrenie leidet“. Wegen eines hohen Erbrisikos sei der Eingriff aufgrund des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“geboten. Letztlich wurde Johann Alten am 18. Februar 1937 ins Elisabeth-Krankenhaus in Koblenz verlegt. Die Unfruchtbarmachung wurde hier bereits am Folgetag vollzogen. Er wurde am 1. März entlassen und zurück nach Andernach gebracht. Von dort aus kam er am 23. April 1941 mit einem Transport nach Hadamar und wurde hier am selben Tag im Rahmen der „Aktion T4“ ermordet.
Quellen: Landeshauptarchiv Koblenz (LHAKo), Abt. 512,017, Nr. 305; Schneider, Christoph/Stul, Claudia (Bearb.): Gedenkbuch zur Erinnerung an die 1941-1945 in der Tötungsanstalt Hadamar Ermordeten, Hadamar ²2019
Geburtsdatum, Geburtsort: 16. September 1919, Gerolstein
Todesdatum, Sterbeort: 7. Mai 1941, Hadamar
Beruf: ohne Beruf
Mit 19 Jahren wurde Matthias Koch am 30. November 1938 in der Heil- und Pflegeanstalt der Barmherzigen Brüder in Trier aufgenommen. Zu diesem Zeitpunkt geht aus seiner Akte hervor, dass er katholisch, ledig, 176cm groß und 59kg schwer ist. Seine Eltern sind Theodor und Veronika Koch, und neben einer im Alter von 15 Monaten verstorbenen Schwester, hatte Matthias sechs weitere Geschwister. Auf seinem Aufnahmeschein in der Pflegeanstalt wird sein Krankheitsverlauf folgendermaßen beschrieben: Er erleide seit seinem neunten Lebensjahr immer wieder epileptische Anfälle, durch die er sich auch Verletzungen zuziehe. Seit geraumer Zeit soll er versucht haben sein Zuhause zu verlassen und auf Versuche, ihn davon abzuhalten, böse reagiert haben. Er war bereits wegen seiner Erkrankung 1939 für neun Monate in Bonn in ärztlicher Behandlung. Matthias Koch ging acht Jahre lang auf eine Volksschule, ist kinderlos und laut Angabe der Eltern ohne Vermögen. Von den Aufnahmeärzten wird er als „weitgehend verblödeter Epileptiker“ beurteilt, der Schwierigkeiten beim Sprechen habe und laut eigener Angaben an eine Besserung im 21. Lebensjahr glaubt. Daher attestierten die Ärzte einen „ziemlich reducierte[n] Allgemeinzustand“. Während seines Aufenthaltes in Trier wurde sein Krankheitsverlauf rege dokumentiert. Er wird häufig als unruhig beschrieben. Zudem zeigt sich, dass ihm die auferlegte Bettruhe missfiel und er den Wunsch hegte, sein Bett verlassen zu dürfen. Vor Ort erhielt er täglich die Medikamente Lubrocal und Prominal. Letzteres wird auch heute noch Epileptiker:innen verschrieben, soll aber die Arbeitsfähigkeit einschränken. Gegen Ende seines Aufenthaltes in Trier darf er das Bett verlassen, erleidet aber auch häufiger epileptische Anfälle. Am 15. August 1939 wurde er in die Zwischenanstalt Andernach verlegt.
Dort beschrieb man ihn als „klebrig“ und eine geklammerte Verletzung während eines epileptischen Anfalls wird ersichtlich. Auf die Anordnung der Anstalt im Juni 1940, den Patienten einer Zwangssterilisation zu unterziehen, wird aus dem Antwortschreiben des staatlichen Gesundheitsamtes folgendes deutlich: Matthias Koch wurde im August 1935, also noch vor seiner langfristigen Aufnahme, gegen die Einwände seiner Familie in Trier unfruchtbar gemacht. Besonders bemerkenswert ist der Briefverkehr des Vaters mit der Zwischenanstalt Andernach. Dieser erkundigte sich regelmäßig und durchaus besorgt über seinen Sohn und dessen Gesundheitszustand. Hierbei wurde von der Anstalt aus zugegeben, dass sich zu diesem Zeitpunkt nichts mehr für seinen Sohn machen ließe. Die Behandlung, wegen der er dort untergebracht wurde, wurde eingestellt. Des Weiteren wird der schlechte körperliche Zustand des Patienten deutlich, da dessen Vater berichtete, er klage über „schmerzenden Stuhlgang und Verstopfung“ sowie die Ruhestellung im Bett. Diese Beschwerden hat Matthias‘ Vater Theodor Koch am 16. Januar 1941 vorgebracht und die Vernachlässigung, die ihm in der Zwischenanstalt widerfahren ist, lässt sich nicht leugnen. Am 7. Mai 1941 wurde er dann von der GeKraT (Gemeinnützigen Krankentransportgruppe Berlin) abgeholt und nach Hadamar gebracht. Obwohl die „T4-Aktion“ zu diesem Zeitpunkt seit ca. einem Monat offiziell beendet war, ist dennoch davon auszugehen, dass er in Hadamar den Gasmord erlitt. Matthias Koch wird aufgrund seiner „erblichen Fallsucht„, also der Epilepsie, Opfer des NS-Systems und dessen menschenverachtender Rassenideologie.
Quelle: Bundesarchiv (BArch) Berlin, R 179/27651.
Literatur: Lilienthal, Georg: Gaskammer und Überdosis. Die Landesheilanstalt Hadamar als Mordzentrum (1941–1945), in: George, Uta u.a. (Hrsg.): Hadamar. Heilstätte – Tötungsanstalt – Therapiezentrum, Marburg 2006, S. 156–175.
Geburtsdatum, Geburtsort: 11. Februar 1920, Trier-Ehrang
Todesdatum, Sterbeort: 9. Mai 1941, Hadamar
Beruf: ohne Beruf
Anna Dany wurde am 11. Februar 1920 in Trier geboren und lebte mit ihren Eltern, Nikolaus und Katharina Dany, in Trier-Quint. Hier wuchs sie katholisch geprägt auf. Aufgrund der Erkrankung ihrer Eltern wurde sie am 21. Mai 1937 in der Provinzial-Heil- und Pflegeanstalt Andernach aufgenommen. Hier wurde sie sogleich von einem Anstaltsarzt untersucht, der in ihrer Krankenakte Weinen und Hinfallen durch Krämpfe in den Beinen vermerkte. Ihr linkes Bein schleife beim Gehen und ihre Sprache sei undeutlich. Die zierliche und untergewichtige Jugendliche wird als asthenisch und blass beschrieben und der Arzt diagnostizierte Folgen einer Kinderlähmung.
Die Jugendliche war gutmütig, meist für sich allein und hatte während ihrer Schulzeit ein gutes Gedächtnis. In der Heilanstalt beschäftigte sie sich mit einfachen Näharbeiten und wurde hierbei zunehmend sicherer. Zu Beginn des Anstaltsaufenthalts war Anna Dany noch sehr zugänglich. Sie hatte jedoch „Angst vor den erwachsenen Kranken“ und wünschte sich deshalb, unter jungen Mädchen zu sein. Sie selbst wurde als „recht harmlos, kindlich“ und unsicher im ganzen Wesen charakterisiert.
Bereits einige Monate nach der Anstaltsunterbringung veränderte sich das eingangs als ordentlich und zugänglich beschriebene Wesen Anna Danys. So wurde sie im September 1937 für einige Monate zur Pflege ins Lazarett verlegt, da sie unrein sei. Ab August 1938 ging sie zunehmend körperlich stark zurück und wurde auch im Verhalten auffälliger: Sie sei wenig zugänglich und teilweise aggressiv. In den darauffolgenden Jahren scheint sich dieser Zustand nicht mehr zu verändern. Zudem wirkte sie stumpf, unsauber, unartig und schwierig zu pflegen. Sie schmiere viel, „kratzt und schlägt gelegentlich die anderen Kranken“ und „steckt sich oft den Finger in den Mund um zu erbrechen“. Im November 1940 war sie nicht mehr ansprechbar.
Blickt man zu diesem Zeitpunkt zurück auf die kindliche und zutrauliche Jugendliche, ist hiervon nicht mehr viel übrig. Während die damals 17-Jährige bei ihrer Ankunft in Andernach noch phantasievoll beschreibt „Die Wiese ist im Frühling grün, viele Blumen stehen darauf“ (Aufgabenstellung: „Satz aus 3 Worten bilden: (Frühling – Wiese – Blumen!)“), wird ihr letztlich die Möglichkeit genommen, jemals wieder eine Blumenwiese im Frühling erleben zu dürfen. Stattdessen verbrachte sie verängstigt und unsicher vier Jahre in Andernach. Am 25. April 1941 wurde sie von einem der grauen Busse der gemeinnützigen Krankentransportgesellschaft Berlin abgeholt und nach Hadamar verlegt, wo sie am 09. Mai 1941 im Rahmen der erst im August desselben Jahres endenden T4-Aktion vermutlich durch Gas starb.
Aus einem Schreiben an die Friedhofsverwaltung in Trier aus Hadamar geht hervor, dass sie einen Tag nach ihrer Ermordung im Krematorium II in Wiesbaden eingeäschert worden sei. Bei dieser Angabe ist darauf hinzuweisen, dass in offiziellen Dokumenten häufig falsche Angaben zum Sterbe- und Einäscherungsdatum gemacht wurden. So wurde das Einäscherungsdatum fingiert und stets einen Tag nach dem Todesdatum angegeben. Hinzu kommt, dass zwar ein Krematorium in Wiesbaden existierte, jedoch keine Verstorbenen zur Einäscherung von Hadamar nach Wiesbaden transportiert wurden. Auf den Wunsch der verwitweten Franziska Karen, geb. Dany, wurde die Asche Anna Danys an die Friedhofsverwaltung Trier übermittelt, um bestattet zu werden.
(Stolperstein Anna Danys in der Von-Pidoll-Straße 3, Ehrang-Quint, Trier https://www.ehranger-heimat.de/stolperstein-dany/)
Quellen: Bundesarchiv (BArch) Berlin, R 179/10173; Hessisches Staatsarchiv Marburg (HStAMR), Best. 912 Nr. 1974, Standesamt Hadamar Sterberegister 1941, S. 81; Stadtarchiv Trier (StATr), Tb60/721.
Literatur: Lilienthal, Georg: Gaskammer und Überdosis. Die Landesheilanstalt Hadamar als Mordzentrum (1941–1945), in: George, Uta u.a. (Hrsg.): Hadamar. Heilstätte – Tötungsanstalt – Therapiezentrum, Marburg 2006, S. 156–175; Arbeitsgemeinschaft Frieden e.V. (Hrsg.): Stolpersteine erzählen. Ein Wegbegleiter zu den Mahnmalen für Nazi-Opfer auf den Bürgersteigen der Stadt Trier, Trier ²2015, S. 148. Weiteres zu dem Stolperstein Anna Danys: (https://kulturdb.de/einobjekt.php?id=35153), (https://www.ehranger-heimat.de/stolperstein-dany/).
Geburtsdatum, Geburtsort: 5. Juli 1894, Trier-Pfalzel
Todesdatum, Sterbeort: 6. Mai 1941, Hadamar
Beruf: unbekannt
Maria Roth wurde am 5. Juli 1984 in Trier-Pfalzel geboren. Ihre Eltern waren der Fabrikarbeiter Peter Roth und Catharina Roth (geborene Thiel). Sie ist eine von vielen Opfern der „T4-Aktion“in Hadamar. Da sie mutmaßlich an Epilepsie litt (in den ärztlichen Unterlagen als „erbliche Fallsucht“ bezeichnet) wurde sie fortwährend in verschiedenen Anstalten verwahrt. Schriftlich belegt sind hierbei konkret die Heil- und Pflegeanstalt in Andernach, in welcher sie am 5. Februar 1930 aufgenommen wurde, sowie ab dem 6. Mai 1941 die Landesheilanstalt Hadamar. Dort wurde sie vermutlich noch am Tag ihrer Einlieferung gemeinsam mit 88 anderen Patient:innen im Alter von 46 Jahren getötet. In ärztlichen Akten ist der 27. Mai 1941 als Todesdatum aufgeführt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass dieses Datum gefälscht wurde um die schnelle Ermordung der Frau zu verdecken.
Über Matthias Schmadels Lebensgeschichte ist nur wenig bekannt. Matthias Schmandel wurde am 22. Februar 1903 als Sohn von Peter und Catharina (geb. Weidel) Schmadel geboren. Er fiel der sogenannten „T4-Aktion“1941 zum Opfer. Im Rahmen dieser wurde er von der Heil- und Pflegeanstalt Galkhausenin die Landesheilanstalt Hadamar verlegt, wo er am 28. Juni 1941 aufgenommen und vermutlich sofort vergast und eingeäschert wurde. Offiziell starb Matthias Schmadel am 19. August 1941 in Hadamar und wurde am Tag darauf in Wiesbaden eingeäschert.
Eine Woche später, am 27. August 1941, setzte sich Nikolaus Schmadel mit der Friedhofsverwaltung Trier in Verbindung, um die Urne seines Bruders beisetzen zu lassen. Die Beisetzung erfolgte am 18. September 1941 auf dem Trier Hauptfriedhof.
Für Nikolaus Schmadel war es die zweite Beerdigung innerhalb weniger Monate. Bereits am 16. Mai 1941 verstarb dessen Sohn Matthias Schmandel (geb. 8. Mai 1933) im Alter von gerade einmal acht Jahren. Er erlag seinen Brandverletzungen infolge eines Unfalls.
Der Briefwechsel von Nikolaus Schmadel sowie sein Name im Aufnahmebuch von Hadamar sind die einzigen Spuren, die Matthias Schmadel hinterlassen hat. Für ihn wurde in der Krahnenstraße 8 in Trier ein Stolperstein eingelassen.
Literatur: Arbeitsgemeinschaft Frieden e.V. Trier [Hrsg.]: Stolpersteine erzählen. Ein Wegbegleiter zu den Mahnmalen für Nazi-Opfer auf den Bürgersteinen der Stadt Trier, Trier 22015.
Geburtsdatum, Geburtsort: 5. Oktober 1876, Schillingen, Kreis Trier-Land
Todesdatum, Sterbeort: 25. April 1941, Hadamar
Beruf: Näherin
Eva Hornetz war 56 Jahre alt, als sie 1933 in die Heil- und Pflegeanstalt Andernach eingewiesen wurde. Eine Gemeindeschwester hatte sie am Abend des 16. März zur Anstalt begleitet. Seit Mitte Januar 1933 habe Eva Hornetz „Beeinträchtigungs- und Wahnideen vorwiegend religiöser Natur“. Sie hatte Angst verdammt zu sein, verhungern zu müssen, in die Hölle zu müssen. Am Vortag der Einweisung habe Eva Hornetz dann versucht, auf dem Feld in ein Feuer zu laufen. Sie wurde wegen „Selbstmordneigung und Unruhe“ in die Anstaltspflege aufgenommen.
Ihre Akte beschreibt sie bei der Einweisung als „kleine verwachsene Person“ mit langem, ergrautem Haar. Sie war nur 131 cm groß. Ihr wurde eine starke Skoliose und „Verstimmungszustand (manisch-depr. Mischzustand) bei angeborenem Schwachsinn“ diagnostiziert. Sie breche nach Geschrei „plötzlich in ein lang anhaltendes krampfhaftes Lachen aus, das nach längerer Dauer in Weinen übergeht“. Sie rede langsam, wisse aber „wann der Weltkrieg war, wer der Reichspräsident ist“.
Vor ihrer Einweisung verbrachte Eva Hornetz fast ihr ganzes Leben in Schillingen (Kreis Trier-Land). Sie war dort geboren worden, ihr Vater ist früh gestorben, ihre Mutter verstarb 1904 an Diabetes. Sie hatte einen Bruder, eine Schwester, einen Stiefbruder und eine Stiefschwester. Der Bruder, Nikolaus Hornetz, hatte als Kind Krämpfe bekommen. Er wurde in eine Anstalt in Waldbreitbach eingewiesen, wo er 1914 starb.
Eva Hornetz besuchte die Volksschule Schillingen. Sie musste eine Klasse wiederholen und wurde in der zweiten Klasse aus der Schule entlassen. Nach der Schulentlassung lernte sie Nähen. Nach eigenen Angaben vertrug sie die Ausbildung anfangs jedoch nicht und musste von der Belastung erbrechen. Im Alter von etwa 22-23 Jahren lebte Hornetz eine Zeit lang im Kloster Marienberg (Boppard). Sie erzählte bei der Aufnahme, dass sie jedoch nur kurzzeitig dortgeblieben sei, da ihr die Arbeit zu schwer war und sie Heimweh bekam. Stattdessen hält ihr Aufnahmebogen fest: „Konnte in einem Kloster nicht bleiben, weil sie sich nicht fügte.“
Eva Hornetz verbrachte ganze acht Jahre in Andernach. Sie wurde häufig als ängstlich und unzugänglich geschrieben. Ab 1939 verschlechterte sich ihr Zustand. Sie musste mehrfach unter Wache ins Lazarett verlegt werden. Sie verlor in drei Jahren 12 kg Gewicht. 1941 wog sie nur noch 38 kg.
Der letzte Eintrag in Eva Hornetz Akte ist auf den 25. April 1941 datiert. Darin heißt es: „Von der gemeinnützigen Krankenhaustransportgesellschaft abgeholt“. Die „Gemeinnützige Krankenhaustransport GmbH (GeKrat)“ führte die Verlegung von Patient:innen im Rahmen der „Aktion T4“ durch. Mit Bussen deportierte man die Patient:innen von den sogenannten Zwischenanstalten in die Tötungsanstalten. Eva Hornetz wurde zusammen mit 59 anderen in die Landesheilanstalt Hadamar gebracht. Dort wurde sie in einer Gaskammer ermordet.
Eva Hornetz wurde 65 Jahre alt. Sie wurde, wie über 10.000 weitere Patient:innen, im Rahmen der „Aktion T4“ in Hadamar ermordet.
Quellen: Bundesarchiv (BArch) Berlin, R 179/8979.
Literatur: Lilienthal, Georg: Gaskammer und Überdosis. Die Landesheilanstalt Hadamar als Mordzentrum (1941–1945), in: George, Uta (u.a.) (Hrsg.): Hadamar. Heilstätte – Tötungsanstalt – Therapiezentrum, Marburg 2006, S. 156–175.
„…für das freie Leben nicht geeignet.“ – so hieß es über Katharina Eiden in ihrer Krankenakte. Sie verbrachte fast ihr gesamtes Leben in Anstalten. Vor der NS-Zeit wurde sie in einem Zeitraum von fast 30 Jahren nur einmal verlegt – während der NS-Zeit innerhalb von vier Jahren vier Mal.
Katharina Helene Eiden wurde am 4. April 1899 in Trier geboren. Sie war die Tochter von Katharina (geb. Barz) und Peter Eiden, die noch fünf weitere Kinder hatten. Die Familie lebte in der Metzelstraße 43. Der Vater wurde als „Trinker“ bezeichnet und hatte als Tagelöhner einen Verdienst von 2,60 RM täglich, wenn er überhaupt Arbeit fand. So erhielt die Familie Armenunterstützung.
Im Alter von zwei Jahren erkrankte Katharina an Masern und infolge derer an einer Hirnhautentzündung. Danach sei laut ihren Eltern „Schwachsinn“aufgetreten. Später wurde bei der Zweijährigen eine Intelligenzminderung festgestellt, die vermutlich eine Folge der Hirnhautentzündung war, im damaligen Jargon jedoch als „Idiotismus“ bezeichnet wurde. Abgesehen von „zeitweiligen affektiven Erregungen“ würden jedoch „keine abnormen Züge“ auftreten. Für einen „Bildungsversuch“ wurde das St. Vinzenzstift in Aulhausen vorgeschlagen. Im September 1909 kam Katharina Eiden dorthin. Die zuvor gestellte Diagnose wurde bestätigt.
Ihre Sprache sei etwas verlangsamt gewesen, sie spreche zudem im Dialekt. Sie sei „im Allgemeinen zutraulich, manchmal eigensinnig“ und hätte ein „reizbares Temperament“ . Katharina Eiden – „langsam und schwerfällig in allem“ – ging dort im Alter von 15 Jahren in die dritte Klasse. Im September 1916 wurde sie in das St. Valentinushaus in Kiedrich verlegt, wo sie bis auf eine kurze Unterbrechung von vier Monaten über 20 Jahre – bis Juni 1937 – blieb. Sie galt dort zunächst als „ruhige harmlose, zufriedene Kranke“. Mit der Zeit träten Verhaltensänderungen auf, sie wurde zunehmend als „launisch, zänkisch, eigensinnig“ beschrieben und es käme zu Konflikten mit anderen Patient:innen. Die einzige Tätigkeit, die Katharina Eiden dort in 20 Jahren ausführte, war Kartoffelschälen.
Danach wurde sie bis zu ihrem Tod 1941 vier Mal verlegt. Dies geschah nicht nur aus individuellen Gründen, sondern entsprach oft einer allgemeinen Verlegungspraxis. Sie kam in die Landesheilanstalten in Herborn (Dillkreis), Merxhausen und Eichberg, wo sie als „stumpf und verblödet, jedoch ruhig, willig und unauffällig“ beschrieben wurde. Zunehmend sei sie jedoch nicht mehr zu einer geregelten Tätigkeit zu bewegen gewesen, es hieß über sie: „Geistig ist sie sehr tiefstehend.“ Am 28. Mai 1941 wurde sie schließlich „nach einer anderen Anstalt verlegt“ – eine Formulierung, die die Verlegung in die jeweilige Tötungsanstalt meinte. In der Landesheilanstalt Hadamar wurden die Patient:innen meist bereits am Tag ihrer Ankunft getötet – Katharina Eiden am 28. Mai 1941 im Alter von 42 Jahren im Rahmen der „T4-Aktion“.
Katharina Eiden kam bereits im Alter von zehn Jahren erstmals in eine psychiatrische Klinik und verbrachte bis auf eine kurze Unterbrechung ihr ganzes restliches Leben, also 32 Jahre dort – lernte also das freie Leben, für das sie angeblich nicht geeignet gewesen sei, nie kennen.
Quellen: Adress- und Geschäftshandbuch der Stadt Trier 1920; Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (AVLR), Nr. 96297.; Bundesarchiv (BArch) Berlin, R 179/20500; Stadtarchiv Trier (StATr), Tb31/594, Nr. 300/1899; Schneider, Christoph; Stuhl, Claudia: Gedenkbuch zur Erinnerung an die 1941-1945 in der Hadamar Ermordeten, Hadamar ²2019.
Literatur: Lilienthal, Georg: Gaskammer und Überdosis. Die Landesheilanstalt Hadamar als Mordzentrum (1941-1945), S. 156-176, in: George, Uta u.a. (Hrsg.): Hadamar. Heilstätte – Tötungsanstalt – Therapiezentrum, Marburg 2006, S. 156–175.
Abbildungsverzeichnis: Ausschnitt des Deckblattes der Krankenakte Katharina Eidens (BArch Berlin, R 179/20500).
Geburtsdatum, Geburtsort: 3. März 1900, Trier-Kürenz
Todesdatum, Sterbeort: 3. Juli 1941, Hadamar
Beruf: Arbeiterin
Elisabeth Schneider wurde am 3. März 1900 in Trier-Kürenz geboren. Ihr Vater, Johann Schneider, verstarb bereits 1902 als Elisabeth gerade einmal 2 Jahre alt war. Ihre Mutter, Katharina Schneider geb. Barbian, heiratete nach dem Tod ihres Mannes Theodor Schwarz, mit dem sie noch zwei weitere Söhne bekam. Somit wuchs Elisabeth nicht nur mit ihrer älteren Schwester Maria auf, sondern auch mit ihren zwei Halbbrüdern Mathias und Karl Schwarz.
Elisabeth Schneider besuchte die Volksschule in Kürenz. Das Lernen fiel ihr nicht immer leicht, aber dennoch absolvierte sie die Schule mit 14 Jahren. Nach ihrer Schullaufbahn arbeitete sie ab 1914 für vier Jahre in einem Walzwerk in Trier-Kürenz. Anschließend war sie als Dienstmädchen in Köln tätig, dann in der Trierer Zigarettenfabrik Neuerburg sowie in den Trierer Hutstoffwerken beschäftigt.
Am 29. November 1926 wurde Elisabeth Schneider Mutter ihrer Tochter Katharina, benannt nach ihrer eigenen Mutter. Wer der Vater des Kindes war, blieb unklar. Nach der Geburt ihrer Tochter erlitt sie nach eigenen Angaben einen Nervenzusammenbruch. Dies war der Beginn ihrer regelmäßigen epileptischen Anfälle. Später wurde bei ihr „genuine Epilepsie“ diagnostiziert. Ihre Erkrankung äußerte sich zunächst in vereinzelten Anfällen, die jedoch mit der Zeit häufiger wurden. 1934 erlitt sie einen Anfall in einer Kirche, woraufhin sie dem Gesundheitsamt gemeldet wurde. Ein Jahr später, im Februar 1935, wurde sie im Zuge der nationalsozialistischen Eugenik-Politik zwangssterilisiert – ein häufig angewandtes Verfahren. Diese Zwangssterilisation wurde unter Bezug auf das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ durchgeführt. Einspruch konnte Elisabeth Schneider gegen diese Maßnahme nicht erheben.
Am 23. August 1936 wurde Elisabeth in das St. Valentinushaus in Kiedrich eingewiesen. Inzwischen erlitt sie Tag und Nacht epileptische Anfälle und verletzte sich oft selbst bei diesen. Auf Anordnung des Landeshauptmannes in Wiesbaden wurde Elisabeth Schneider ein Jahr später, am 28. Juni 1937, in die Landesheilanstalt Hadamar verlegt. Ihre epileptischen Anfälle nahmen nicht nur in Häufigkeit zu, sondern gingen auch mit weiteren psychischen Veränderungen einher. Sie zeigte zunehmend hysterische Züge und in den Aufzeichnungen ist mehrfach vermerkt, dass Elisabeth in der Anstalt zu Gewaltausbrüchen neigte, besonders gegen andere Patientinnen und das Personal. Deshalb wurde sie häufig in den Wachsaal verlegt, wo Elisabeth ihre Zeit isoliert im Bett verbringen musste. Dabei wurde sie zunehmend vernachlässigt, denn ihre körperlichen Beschwerden blieben unbeachtet.
In den folgenden Jahren wurde sie mehrfach verlegt: Zunächst am 20. Januar 1939 in die Landesheilanstalt Herborn, dann am 14. Oktober 1939 aus „platztechnischen Gründen“ in die Landesheilanstalt Merxhausen. Dort wurden zahlreiche Einträge über ihre epileptischen Anfälle sowie Auseinandersetzungen mit Mitpatientinnen dokumentiert. Ihre medizinische Versorgung war unzureichend, zeitweise litt sie an Furunkulose und anderen Infektionen. Am 12. Juni 1941 wurde Elisabeth Schneider auf behördliche Anordnung in die Landesheilanstalt Eichberg verlegt. Nur wenige Wochen später wurde sie wieder nach Hadamar verlegt und dort am 3. Juli 1941 im Rahmen der „T4-Aktion“ ermordet.
Quellen: Bundesarchiv (BArch) Berlin, R 179/18850.