Geburtsdatum, Geburtsort: 1. Februar 1887, Kyllburg
Todesdatum, Sterbeort: 25. November 1942, Hadamar
Beruf: ohne Beruf
Eva Hormann wurde am 1. Februar 1887 in Kyllburg geboren. Sie selbst war katholischen Glaubens. Am 17. Januar 1925, im Alter von 38 Jahren, wurde sie in die Pflegeanstalt Klosterhoven aufgenommen. Zuvor war sie im St. Annastift Trier und wurde durch ihren Vormund nach Klosterhoven überführt. Laut ärztlichem Fragebogen zu ihrer Aufnahme hatte Eva ein am 3. Juli 1924 geborenes uneheliches Kind, ein Mädchen. Dieses war zum Zeitpunkt ihrer Aufnahme in der Anstalt kein Jahr alt. Zu ihrer Tochter hatte sie von nun an kaum bis keinen Kontakt. Ihre beiden Eltern waren zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben. Ihr Vater verstarb 1910 und ihre Mutter 1919. Seit dem Jahr, in welchem ihr Vater verstarb, war Eva Hormann durch das Amtsgericht Bitburg entmündigt worden.
Ihr Ehemann, der Eisenbahner Jakob Pelzer aus Kyllburg wurde ihr Vormund. Eva Hormann hatte die Schule besucht und es waren keine „Leistungsfehler“ bekannt. Laut Fragebogen sei die „geistige Störung [von][…] Anfang an als Blödsinn angeboren.“ Obwohl Eva Hormann die Schule besuchte, gibt der Fragebogen auf die Frage nach ihren Schulkentnissen an, sie habe „keinerlei Kenntnisse“. Häusliche Pflege sei nicht möglich und daher die Anstaltspflege nötig. Aus einem Brief geht hervor, dass Eva Hormann einen Bruder (Nils Hormann) hatte. Dieser berichtete, dass seine Schwester von Jakob Pelzer misshandelt und in der Folge schwanger worden sei. Er wisse allerdings nichts über den Verbleib des Kindes.
Am 31. Mai 1929 wurde das städtische Waisenhaus Köln angefragt, ob Evas zu diesem Zeitpunkt fünfjährige Tochter Anna diese in Klosterhoven besuchen könne. Diese Anfrage wurde bejaht. Bis zum 28. September 1929 tat sich jedoch nichts, weshalb der leitende Arzt noch einmal nachhakte. In ihrer Patientenakte wurde vermerkt, dass der Besuch des Kindes „kaum einen nennenswerten Affekt“ auslöste und sie „im Anschluss an den Besuch [erzählte], daß das Kind von einem Angehörigen der schwarzen Besatzung sei.“
Am 5. Dezember 1931 wurde Evas Bruder über schwere Atemnot seiner Schwester informiert. Laut dokumentiertem Krankheitsverlauf kam es zu vielen Auseinandersetzungen zwischen Eva Hormann und anderen Patient:innen, weshalb sie mehrfach innerhalb der Anstalt verlegt wurde.
Am 12. Januar 1938 informierte das Kloster das Gesundheitsamt Bitburg darüber, dass Eva Hormann an „angeborenem Schwachsinn“ leide. Am 18. August 1942 wurde Eva Hormann „in die hessische Landesanstalt Hadamar überführt.“ Am 26. November 1942 bat „Anni Hormann“ die Landesheilanstalt Hadamar, ihr die Sterbeurkunde ihrer Mutter zu übersenden. Anni war zu diesem Zeitpunkt 18 Jahre alt. Laut dieser starb sie am 25. November 1942 um 6 Uhr in Hadamar. Am 4. Februar 1943 bat Anni Hormann darum, ihr mitzuteilen, woran ihre Mutter starb. Ihr wurde mitgeteilt, dass ihre Mutter immer mehr im Bett gehalten werden musste und ein plötzlicher Schmerzfall eintrat, von welchem sie sich nicht mehr erholte. Sie sei ohne Todeskampf verschieden und habe keinen letzten Willen geäußert.
Eva Hormann starb in Hadamar im Rahmen der sogenannten „dezentralen Euthanasie“, die unmittelbar nach dem offiziellen Stopp der „Aktion T4“ in den Anstalten anlief. Hierbei wurden Menschen, wie wahrscheinlich auch Eva Hormann, schlecht versorgt, unterernährt und weitestgehend sich selbst überlassen. Dass Eva Hormann gänzlich ohne Todeskampf verschieden sei, scheint daher unwahrscheinlich.
Quellen: Archiv des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (LWV), K12, Nr. 4123.
Abbildung: Brief der Tochter Anna Hormann mit der Bitte um Informationen zur Todesursache ihrer Mutter (LWV, K12, Nr. 4123).
Autor:in: Leonhard Székessy