Geburtsdatum, Geburtsort: 21. Juni 1899, Schillingen
Todesdatum, Sterbeort: 23. April 1941
Beruf: Stellmacher
Johann Alten war wie sein Vater Stellmacher. Diesen Beruf übte er vier Jahre lang aus und arbeitete dann zu Hause. Zuvor war er Soldat. Er war unverheiratet und lebte mit seinen Eltern, Johann und Katharina Alten, in Schillingen, wo er am 21. Juni 1899 geboren wurde.
Am 4. August 1936 wurde er in der Heil- und Pflegeanstalt in Andernach untergebracht. Hier wurde ihm auf Grundlage von Beobachtungen des Vaters sowie früheren Akteneinträgen eines Arztes in Trier die Diagnose „Schizophrenie“ gestellt. Während Johann Alten in der Schulzeit eine normale geistige Entwicklung zeigte und gutmütig war, entwickelte sich die Erkrankung etwa ein Jahr vor der Anstaltsunterbringung. So putzte er andauernd „in ganz sinnloser Art“ und aß nur das, was er selbst zubereitet hatte.
Johann Alten verweigerte einige körperliche Untersuchungen und betonte bei der Überprüfung der Reflexe „´Sie hauen mir die ganzen Beine ab´“. Durch diese Untersuchung sei dann „das Blut nicht mehr durch den Körper gegangen“, was laut ihm der Grund für sein Verhalten sei. Zudem konnte er nicht ohne Aufsicht zu Hause sein. Aufgrund von „Gemeingefährlichkeit gegen sich und andere“ wurde er anstaltsverwahrt.
Zwei Monate nach der Anstaltsunterbringung, am 3. Oktober 1936, stellte der Anstaltsarzt den Antrag auf Unfruchtbarmachung an das Erbgesundheitsgericht in Koblenz. Begründet wurde dieser Antrag mit dem fortpflanzungsfähigen Alters des damals 37-Jährigen einerseits sowie der Möglichkeit einer Besserung und einer damit anzunehmenden Entlassung aus der Anstalt andererseits. Antragsteller war nicht Johann Alten selbst, da er laut ärztlichem Gutachten „wegen Geisteskrankheit nicht im Stande“ war, eigene Rechtsangelegenheiten zu klären. Auch eine Verständigung mit ihm sei nicht möglich gewesen. Johann Alten gab im Zuge dessen das Versprechen ab, sich des Geschlechtsverkehrs und der Heirat zu enthalten, bekundete nicht am anderen Geschlecht interessiert zu sein und betonte die gute Aufsicht seiner Familie – vermutlich, um der Unfruchtbarmachung zu entgehen. Dennoch bestand der Anstaltsarzt darauf, das Erbgesundheitsgericht solle die Unfruchtbarmachung anordnen. Am 25. November 1936 wurde Mathias Hornetz (verheiratet mit Johann Altens Schwester Eva) über das Verfahren der Unfruchtbarmachung informiert. Er wurde als Pfleger eingetragen, um Johann Altens Vermögen zu verwalten und ihn im Verfahren zu vertreten. Diesbezüglich bekundete er: „Der Antrag und seine Begründung sind mir bekannt. Ich halte es für das Beste, wenn der Pflegling unfruchtbar gemacht wird“. Somit wurde auch durch den gesetzlichen Vertreter, ein Familienmitglied, kein Einspruch gegen die Unfruchtbarmachung erhoben.
In einer nichtöffentlichen Sitzung des Erbgesundheitsgerichts Koblenz am 5. Januar 1937 erfolgte schließlich der Beschluss: Johann Alten, „ist unfruchtbar zu machen“, denn es sei „einwandfrei festgestellt, dass A. an Schizophrenie leidet“. Wegen eines hohen Erbrisikos sei der Eingriff aufgrund des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ geboten. Letztlich wurde Johann Alten am 18. Februar 1937 ins Elisabeth-Krankenhaus in Koblenz verlegt. Die Unfruchtbarmachung wurde hier bereits am Folgetag vollzogen. Er wurde am 1. März entlassen und zurück nach Andernach gebracht. Von dort aus kam er am 23. April 1941 mit einem Transport nach Hadamar und wurde hier am selben Tag im Rahmen der „Aktion T4“ ermordet.
Quellen: Landeshauptarchiv Koblenz (LHAKo), Abt. 512,017, Nr. 305; Schneider, Christoph/Stul, Claudia (Bearb.): Gedenkbuch zur Erinnerung an die 1941-1945 in der Tötungsanstalt Hadamar Ermordeten, Hadamar ²2019
Autor:in: Nina Huppertz