In der Heil- und Pflegeanstalt Düsseldorf-Grafenberg wurden nach dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (GzVeN) ab 1934 Patient:innen zwangssterilisiert. Ab Januar 1941 fungierte sie als eine Sammelanstalt für Patient:innen, die nach NS-Gesetzen als Jüdinnen und Juden galten. Von hier aus wurden ab 1940 Patient:innen in Zwischen- bzw. Tötungsanstalten wie Hadamar transportiert.
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Heil- und Pflegeanstalt Düsseldorf-Grafenberg
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