In der Heil- und Pflegeanstalt Galkhausen wurden nach dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (GzVeN) 1933 667 Patient:innen zwangssterilisiert, davon 478 bis zum 1. März 1936. Im Rahmen der „Aktion T4“ fungierte die Anstalt in Galkhausen als sogenannte „Zwischenanstalt“ für die Tötungsanstalt Hadamar.
-
Heil- und Pflegeanstalt Galkhausen
« Back to Glossary Index