In der Heil- und Pflegeanstalt Weilünster wurden nach dem Inkrafttreten des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (GzVeN) 1934-1939 278 Patient:innen zwangssterilisiert. 1940 wurde das Klinikum im Rahmen der „Aktion T4“ zur „Zwischenanstalt“ Weilmünster erklärt. Nun wurden Patienten von hier in Tötungsanstalten wie Hadamar verlegt. Insgesamt fanden 6.000 Menschen, die in Weilmünster als Patient:innen lebten, dort den Tod.
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Landesheilanstalt Weilmünster
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