Als Pfründner bezeichnet man einen Bewohner eines Altersheimes, Armenhauses, Klosters oder Krankenhauses, dessen Unterbringungskosten vollständig übernommen werden. Ebenfalls werden Inhaber einer Pfründe – ein Amt, das mit Einkünften verbunden ist, z. B. ein Kirchenamt – Pfründner genannt.
-
Pfründner
« Back to Glossary Index