• Pfründner

    « Back to Glossary Index

    Als Pfründner bezeichnet man einen Bewohner eines Altersheimes, Armenhauses, Klosters oder Krankenhauses, dessen Unterbringungskosten vollständig übernommen werden. Ebenfalls werden Inhaber einer Pfründe – ein Amt, das mit Einkünften verbunden ist, z. B. ein Kirchenamt – Pfründner genannt.

error: Inhalte sind geschützt!