In der nationalsozialistischen Rassenlehre zählte die Schizophrenie zu denjenigen Krankheiten, die im Rahmen des „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ nur durch eine Unfruchtbarmachung der als krank diagnostizierten Personen behandelt werden konnten, um eine weitere Fortpflanzung zu verhindern. Die Hälfte aller im Rahmen der Patientenmorde ermordeten Personen war „Schizophrenie“ die gestellte medizinische Diagnose. Bei vielen Menschen lag jedoch keine tatsächliche medizinische Indikation vor, sondern deren Überzeugungen oder Lebenseinstellung konnten in der zeitgenössischen Lesart auch dem Ideal der nationalsozialistischen „Volksgemeinschaft“ widersprechen.
Eine Schizophrenie bezeichnet heute als Krankheitsbild eine Psychose (Realitätsverlust) mit Wahrnehmungsstörungen (z.B. Halluzinationen), Wahnvorstellungen (falsche Überzeugungen), Affektverflachung (eingeschränkter emotionaler Bereich) und kognitiven Defiziten (Beeinträchtigung von Nachdenken und Problemlösung).