• Wiedergutmachung

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    Unter dem Begriff „Wiedergutmachung“ ist die materielle Entschädigung für ehemalige Verfolgte des Nationalsozialismus zu verstehen, die in der Bundesrepublik seit 1953 praktiziert wird. Ziel der Wiedergutmachung war es, das Leid all jener Menschen, die im Rahmen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft rassistisch begründet oder aus Gründen des Glaubens oder der politischen Einstellung Verfolgung ausgesetzt waren, mittels materieller Zuwendungen symbolisch anzuerkennen. Opfer der „NS-Erbgesundheitspoltiik“ wurden lange der Gruppe der „vergessenen Opfer“ zugeordnet und galten erst mit der Einrichtung der Härtefonds im Jahr 1988 als entschädigungsberechtigt. 

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