Unter Zwangssterilisation (vgl. auch Unfruchtbarmachung) versteht man den unfreiwilligen Prozess der Unfruchtbarmachung im Nationalsozialismus. Im Zuge der NS-Patientenmorde und auf Grundlage der Rassenideologie waren Ärzt:innen befugt, Patient:innen, auf die das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ zutraf, medizinisch unfruchtbar zu machen. Ein Antrag zur Unfruchtbarmachung musste in der Regel vom Erbgesundheitsgericht genehmigt werden. Ein Einspruch der betroffenen Personen gegen den Eingriff war nicht möglich.
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Zwangssterilisation
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